Wirtschaftsweitblick

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Ehrenamtsarbeit in sozialen Organisationen: Aufgaben, Gewinnung und rechtlicher Rahmen

Ehrenamtliche Helferin im Gespräch mit einer älteren Frau bei einem Besuchsdienst

Ehrenamtsarbeit in sozialen Organisationen stützt in Deutschland weite Teile der Seniorenbetreuung, der Jugendarbeit und der Nachbarschaftshilfe, die ohne freiwillige Mitarbeit finanziell nicht tragbar wären. Rund 40 Prozent der Menschen ab 14 Jahren engagieren sich laut dem Freiwilligensurvey des Bundesfamilienministeriums ehrenamtlich, ein erheblicher Teil davon im sozialen Bereich. Welche Aufgaben Ehrenamtliche übernehmen, wie Organisationen sie gewinnen und welche rechtlichen Pflichten dabei gelten, unterscheidet sich deutlich vom bezahlten Personal.

Inhalt dieses Beitrags
  1. Was ist Ehrenamtsarbeit in sozialen Organisationen?
  2. Welche Aufgaben übernehmen Ehrenamtliche in sozialen Organisationen?
  3. Wie gewinnen soziale Organisationen Ehrenamtliche?
  4. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für Ehrenamtliche in sozialen Organisationen?
  5. Wie unterscheidet sich Ehrenamtsarbeit von einem Bundesfreiwilligendienst?
  6. Welche Förderung gibt es für Ehrenamtsarbeit in sozialen Organisationen?
  7. Für wen lohnt sich Ehrenamtsarbeit in sozialen Organisationen nicht?

Was ist Ehrenamtsarbeit in sozialen Organisationen?

Befund: Ehrenamtsarbeit in sozialen Organisationen bezeichnet freiwillige, unentgeltliche Tätigkeit zugunsten Dritter innerhalb eines Vereins, Verbands oder einer gemeinnützigen Einrichtung, meist zeitlich begrenzt und ohne Arbeitsvertrag.

Der Begriff grenzt sich von bezahlter Erwerbsarbeit und von formalisierten Freiwilligendiensten wie dem Bundesfreiwilligendienst ab, weil Ehrenamtliche weder ein Gehalt noch eine Vollzeitverpflichtung eingehen. Rechtlich besteht kein Arbeitsvertrag, sondern häufig eine formlose Vereinbarung zwischen der Organisation und der freiwillig tätigen Person.

Vereinsrechtlich bleibt die Organisation für Ehrenamtliche zugleich Auftraggeber und Versicherungsträger, ohne dass daraus ein Arbeitsverhältnis im Sinn des Arbeitsrechts entsteht. Diese Doppelrolle unterscheidet soziale Organisationen von Unternehmen, die Freiwillige nur im Rahmen von Praktika oder Hospitationen einsetzen dürfen.

Zu den Trägern mit dem größten Ehrenamtsanteil zählen die großen Wohlfahrtsverbände wie AWO, Caritas, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz und Paritätischer Wohlfahrtsverband, die bundesweit über Landes- und Kreisverbände organisiert sind. Soziale Organisationen wie Wohlfahrtsverbände, Pflegevereine und Nachbarschaftshilfen tragen einen großen Teil ihres Angebots über diese freiwillige Struktur.

Wegfallende Ehrenamtliche lassen sich nicht kurzfristig durch bezahltes Personal ersetzen, weil Personalengpässe in sozialen Berufen ohnehin bestehen und die Finanzierung vieler Angebote genau auf dem unentgeltlichen Beitrag aufbaut.

Aus dieser Finanzierungslücke zwischen Bedarf und bezahlbarem Personal folgt, welche konkreten Aufgaben Organisationen an Ehrenamtliche übertragen.

Welche Aufgaben übernehmen Ehrenamtliche in sozialen Organisationen?

Befund: Ehrenamtliche in sozialen Organisationen übernehmen vor allem Besuchsdienste, Begleitung zu Terminen, Betreuung von Gruppenangeboten und organisatorische Unterstützung, selten jedoch pflegerische oder therapeutische Tätigkeiten.

Über die Wohlfahrtsverbände hinweg wiederholen sich bei Ehrenamtlichen in sozialen Organisationen vier Aufgabengruppen, von der Begleitung einzelner Personen bis zur Vereinsorganisation:

  • Besuchs- und Begleitdienste: regelmäßige Besuche bei älteren oder isolierten Menschen, Begleitung zu Arzt- oder Behördenterminen.
  • Betreuung von Gruppenangeboten: Leitung von Seniorentreffs, Spielgruppen oder Jugendfreizeiten ohne pädagogische Fachausbildung.
  • Verwaltung und Organisation: Mitarbeit im Vorstand, Kassenführung oder Veranstaltungsplanung.
  • Fahr- und Lotsendienste: Fahrten zu Terminen, Lotsenfunktion zwischen Hilfesuchenden und Fachstellen.

Pflegerische und therapeutische Aufgaben bleiben dagegen bei bezahltem Fachpersonal, weil das Pflegeberufegesetz bestimmte Tätigkeiten an eine abgeschlossene Ausbildung bindet. Diese Abgrenzung schützt sowohl die betreuten Personen als auch die Ehrenamtlichen, die ohne Fachausbildung keine medizinischen Entscheidungen verantworten sollen.

Besuchs- und Fahrdienste verlangen regelmäßige, verlässliche Mitwirkung, und genau diese Verlässlichkeit lässt sich nicht anordnen, sie muss gewonnen werden.

Wie gewinnen soziale Organisationen Ehrenamtliche?

Befund: Soziale Organisationen gewinnen Ehrenamtliche überwiegend über persönliche Ansprache im bestehenden Netzwerk, ergänzt durch lokale Freiwilligenagenturen und zunehmend über Aufrufe in sozialen Netzwerken.

Persönliche Empfehlung bleibt der wirksamste Kanal, weil Vertrauen in die Organisation und in die konkrete Aufgabe vor der Zusage entscheidet. Freiwilligenagenturen vermitteln daneben Interessierte ohne bestehende Bindung, und viele Organisationen ergänzen diese Wege inzwischen um gezielte Ansprache über soziale Netzwerke.

Als Beispiel für einen Wohlfahrtsverband mit einem breiten Ehrenamtsangebot zwischen Seniorenarbeit, Familienhilfe und interkultureller Arbeit steht der AWO Pfalz e. V., der Freiwillige in mehreren Aufgabenfeldern gleichzeitig einbindet.

Entscheidend für die Bindung ist eine klare Aufgabenbeschreibung vor dem Einstieg, eine feste Ansprechperson und eine erkennbare Einarbeitung, sonst sinkt die Bereitschaft zur dauerhaften Mitarbeit schnell wieder.

Neben der Einarbeitung trägt eine sichtbare Anerkennungskultur zur Bindung bei, etwa durch eine jährliche Dankesveranstaltung, eine schriftliche Tätigkeitsbescheinigung für Bewerbungen oder eine kurze Rückmeldung nach abgeschlossenen Einsätzen. Ehrenamtliche, die ihre Mitarbeit nirgends dokumentiert bekommen, können den Einsatz später weder im Lebenslauf noch gegenüber einer Hochschule oder einem Arbeitgeber belegen.

Eine klare Aufgabenbeschreibung ersetzt aber keine rechtliche Absicherung, die unabhängig von der Werbung für die Tätigkeit gilt.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für Ehrenamtliche in sozialen Organisationen?

Befund: Für Ehrenamtliche in sozialen Organisationen gelten eine gesetzliche Unfallversicherung über die Organisation, eine jährliche Steuerfreigrenze für Aufwandsentschädigungen und eine eingeschränkte Haftung bei leichter Fahrlässigkeit.

Rechtlich betreffen Ehrenamtliche in sozialen Organisationen vor allem vier Kriterien, von der Versicherung bis zur Nachweispflicht:

  • Unfallversicherung: Ehrenamtliche in gemeinnützigen Vereinen sind über die gesetzliche Unfallversicherung des Trägers abgesichert, sofern die Tätigkeit im Auftrag der Organisation erfolgt.
  • Ehrenamtspauschale: Aufwandsentschädigungen bis 840 Euro im Jahr bleiben nach Paragraf 3 Nummer 26a Einkommensteuergesetz steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern kein Arbeitsvertrag vorliegt.
  • Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften Ehrenamtliche gegenüber der Organisation nach Paragraf 31a BGB nicht, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt die volle Haftung bestehen.
  • Nachweispflicht: Organisationen müssen die Verwendung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar dokumentieren, etwa über Tätigkeitsnachweise und Zahlungsbelege.

Die Dokumentationspflicht liegt bei der Organisation, nicht bei der einzelnen ehrenamtlich tätigen Person. Vereine, die Pauschalen ohne Tätigkeitsnachweis auszahlen, riskieren bei einer Betriebsprüfung die Nachversteuerung der gesamten Zahlung.

Die Ehrenamtspauschale markiert zugleich die Grenze zu einer anderen, enger geregelten Form der Freiwilligenarbeit, bei der ein gesetzlich fixiertes Taschengeld statt einer Pauschale gezahlt wird.

Wie unterscheidet sich Ehrenamtsarbeit von einem Bundesfreiwilligendienst?

Befund: Ehrenamtsarbeit läuft formlos und zeitlich flexibel, der Bundesfreiwilligendienst dagegen ist ein gesetzlich geregeltes Vollzeitformat mit Taschengeld, Sozialversicherung und fester Mindestdauer.

Für soziale Organisationen, die beide Formen anbieten, unterscheiden sich Ehrenamt und Bundesfreiwilligendienst in vier zentralen Punkten, von der Bindungsdauer bis zu den Trägerpflichten:

  • Bindungsdauer: Ehrenamt läuft meist unbefristet mit wenigen Stunden pro Woche, der Bundesfreiwilligendienst bindet in der Regel für sechs bis achtzehn Monate in Vollzeit.
  • Vergütung: Ehrenamtliche erhalten höchstens die steuerfreie Pauschale von 840 Euro im Jahr, Bundesfreiwilligendienstleistende ein gesetzlich geregeltes Taschengeld zuzüglich Sozialversicherung.
  • Altersgrenze: Der Bundesfreiwilligendienst steht Personen ab 17 Jahren offen, Ehrenamt kennt keine gesetzliche Untergrenze, Organisationen legen sie selbst fest.
  • Trägerpflichten: Für den Bundesfreiwilligendienst braucht die Organisation eine Anerkennung als Einsatzstelle beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, für Ehrenamt entfällt dieses Verfahren.

Für Aufgaben, die eine feste Wochenstundenzahl über mehrere Monate verlangen, etwa die durchgehende Betreuung einer Gruppe, passt der Bundesfreiwilligendienst organisatorisch besser als ein Ehrenamt mit wechselnder Verfügbarkeit. Für punktuelle oder flexible Aufgaben wie einzelne Besuchstermine bleibt umgekehrt das Ehrenamt die praktikablere Form, weil es keine Mindeststundenzahl und keine Kündigungsfrist kennt.

Weil der Bundesfreiwilligendienst eine eigene Anerkennung voraussetzt, bleibt Ehrenamt für die meisten sozialen Organisationen der schnellere Einstieg, den der Staat über eigene Programme parallel fördert.

Welche Förderung gibt es für Ehrenamtsarbeit in sozialen Organisationen?

Befund: Für Ehrenamtsarbeit in sozialen Organisationen stehen die bundesweite Ehrenamtskarte, kommunale Freiwilligenagenturen und die steuerliche Übungsleiterpauschale als Förderinstrumente bereit.

Die Förderung von Ehrenamtsarbeit in sozialen Organisationen verteilt sich auf drei Ebenen, vom Bund über die Länder bis zur Kommune:

  • Übungsleiterpauschale: Wer anleitende oder pädagogisch-betreuende Tätigkeiten übernimmt, kann bis 3.000 Euro im Jahr steuerfrei nach Paragraf 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz erhalten, neben der Ehrenamtspauschale bei getrennten Tätigkeiten.
  • Ehrenamtskarte: Mehrere Bundesländer, darunter Rheinland-Pfalz, vergeben an Engagierte mit einem Mindeststundenumfang eine Ehrenamtskarte mit Vergünstigungen bei kommunalen Einrichtungen.
  • Freiwilligenagenturen: Kommunen und Landkreise betreiben Vermittlungsstellen, die Interessierte unentgeltlich an passende soziale Organisationen weitervermitteln.

Neben Rheinland-Pfalz vergeben auch Bayern, Sachsen und mehrere weitere Bundesländer eigene Ehrenamtskarten mit unterschiedlichen Mindeststunden und Vergünstigungen, sodass der konkrete Zugang je Bundesland variiert. Wohlfahrtsverbände können die Beantragung für ihre Ehrenamtlichen häufig zentral begleiten, was die Hürde für einzelne Engagierte senkt.

Diese Förderinstrumente senken die finanzielle Hürde, lösen aber nicht die Frage, ob sich eine Mitarbeit für jede interessierte Person tatsächlich lohnt.

Für wen lohnt sich Ehrenamtsarbeit in sozialen Organisationen nicht?

Befund: Ehrenamtsarbeit in sozialen Organisationen lohnt sich nicht für Personen, die eine feste Vergütung, planbare Arbeitszeiten oder eine berufliche Qualifikation erwarten, da keines davon rechtlich zugesichert ist.

Wer finanzielle Sicherheit sucht, findet sie im Ehrenamt nicht, weil die Pauschale von 840 Euro im Jahr keinen Lebensunterhalt deckt und rechtlich auch nicht dafür gedacht ist. Ehrenamtliche Tätigkeit bleibt zudem freiwillig kündbar, eine verbindliche Dienstplanung wie im Arbeitsverhältnis gibt es nicht.

Wer dagegen eine erste praktische Orientierung im sozialen Bereich vor einer Ausbildung oder einem Studium sucht, findet im Ehrenamt einen risikoarmen Einstieg ohne Vertragsbindung. Für diese Zielgruppe wiegt der fehlende Verdienst weniger als der Einblick in reale Aufgaben und Zielgruppen.

Wer auf eine spätere Ausbildung im Sozial- oder Pflegebereich hinarbeitet und währenddessen ein Einkommen braucht, findet im Bundesfreiwilligendienst die passendere Zwischenlösung, weil dessen Taschengeld und Sozialversicherung eine Übergangsphase finanziell tragen. Ehrenamt und Bundesfreiwilligendienst schließen sich dabei nicht aus, viele Organisationen kombinieren beide Formen in ihren Teams.