Wirtschaftsweitblick

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Geprüfter Steuerfachwirt: Zulassung, Prüfungsaufbau und Perspektive

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Die Fortbildung zum Geprüften Steuerfachwirt ist für Steuerfachangestellte der naheliegende nächste Schritt und zugleich der mit den klarsten Regeln. Zulassung, Prüfungsaufbau und Dauer sind von den Steuerberaterkammern festgelegt und lassen wenig Spielraum. Dieser Beitrag nennt die Voraussetzungen für die drei möglichen Zugangswege, beschreibt den Prüfungsaufbau und ordnet ein, was die Qualifikation beruflich tatsächlich verändert.

Inhalt dieses Beitrags
  1. Welche Voraussetzungen gelten für die Zulassung zur Prüfung?
  2. Wie ist die Prüfung aufgebaut?
  3. Wie lange dauert die Vorbereitung?
  4. Was sollte der Arbeitgeber beitragen?
  5. Was verändert sich mit der bestandenen Prüfung?
  6. Welcher Weg steht nach dem Steuerfachwirt offen?
  7. Für wen lohnt sich die Fortbildung nicht?

Welche Voraussetzungen gelten für die Zulassung zur Prüfung?

Befund: Es bestehen drei Zugangswege, deren verlangte Berufspraxis zwischen drei und acht Jahren liegt.

Die Zulassung regeln die Steuerberaterkammern. Wer die Prüfung zur Steuerfachangestellten abgeschlossen hat oder ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt vorweist, benötigt eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufs.

Für die beiden anderen Wege gelten längere Fristen. Mit einer gleichwertigen Berufsausbildung, etwa als Rechtsanwaltsfachangestellte oder Industriekauffrau, sind fünf Jahre Praxis im Steuer- und Rechnungswesen erforderlich, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Ohne anerkannte Berufsausbildung verlangt die Zulassung acht Jahre Praxis, davon mindestens fünf in einer steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Praxis. Da die Kammern regional zuständig sind, lohnt vor der Anmeldung der Blick in die Prüfungsordnung der eigenen Kammer.

Wie ist die Prüfung aufgebaut?

Befund: Die Prüfung besteht aus vier schriftlichen Klausuren und einem mündlichen Teil.

Geschrieben werden Steuerrecht I über vier Stunden mit Abgabenordnung, Umsatzsteuer und Erbschaftsteuer, Steuerrecht II über vier Stunden mit Einkommensteuer und Gewerbesteuer, Rechnungswesen über drei Stunden und Betriebswirtschaft über zwei Stunden.

Der mündliche Teil folgt zeitlich deutlich später, in der Regel im März des folgenden Jahres. Die Gesamtbelastung ist damit erheblich: Dreizehn Stunden Klausur verteilen sich auf wenige Tage, und zwischen schriftlichem und mündlichem Teil liegen Monate, in denen der Stoff präsent bleiben muss. Diese Struktur bestimmt, wie die Vorbereitung angelegt werden sollte.

Wie lange dauert die Vorbereitung?

Befund: Berufsbegleitende Lehrgänge erstrecken sich in der Regel über mehrere Semester.

Angeboten werden Vorbereitungslehrgänge berufsbegleitend an Abenden und Wochenenden sowie als Vollzeitkurse. Der berufsbegleitende Weg ist der häufigere, weil die verlangte Berufspraxis ohnehin eine Beschäftigung voraussetzt.

Realistisch einzuplanen ist neben dem Lehrgang eine erhebliche Eigenlernzeit, die über Monate neben der Vollzeitbeschäftigung erbracht wird. Entscheidend für den Erfolg ist weniger die Begabung als die Verlässlichkeit der wöchentlichen Lernzeit und die Frage, ob der Arbeitgeber in der heißen Phase Rücksicht nimmt. Genau dort liegt der Punkt, an dem Kanzleien etwas beitragen können.

Was sollte der Arbeitgeber beitragen?

Befund: Freistellung in der Prüfungsphase wirkt stärker als eine Kostenbeteiligung.

Lehrgangsgebühren sind planbar und lassen sich auch privat tragen. Die knappe Ressource ist Zeit, besonders in den Wochen vor den Klausuren, die häufig in die ohnehin belastete Phase des Kanzleijahres fallen.

Kanzleien, die Freistellungstage zusagen, Überstunden in dieser Phase vermeiden und die Mandatsverteilung anpassen, erhöhen die Bestehensquote ihrer Mitarbeiter spürbar. Üblich ist die Verbindung einer Kostenbeteiligung mit einer Bindungsfrist, die rechtlich zulässig sein muss und in der Höhe im Verhältnis zur Förderung stehen sollte. Warum sich dieser Aufwand für Kanzleien rechnet, ordnet der Beitrag zur Mitarbeitergewinnung in der Steuerkanzlei ein. Beruflich verändert die Prüfung mehr als den Titel.

Was verändert sich mit der bestandenen Prüfung?

Befund: Der Geprüfte Steuerfachwirt übernimmt eigenverantwortlich Mandate und wird zur Schnittstelle zum Berufsträger.

Fachlich verschiebt sich die Tätigkeit von der Bearbeitung einzelner Vorgänge zur Verantwortung für ganze Mandate einschließlich Jahresabschluss und steuerlicher Beurteilung. Die Zuarbeit zum Steuerberater wird zur eigenständigen Vorbereitung mit Entscheidungsvorschlag.

Organisatorisch kommt häufig die Anleitung von Auszubildenden und weniger erfahrenen Kollegen hinzu. Für die Kanzlei entsteht damit eine Ebene zwischen Fachangestellten und Berufsträger, die in kleinen Einheiten oft fehlt. Für die geprüfte Person bedeutet das eine andere Rolle im Team, die nicht automatisch mit Führungsaufgaben verbunden ist, aber häufig dorthin führt. Die Qualifikation öffnet zudem einen weiteren Weg.

Welcher Weg steht nach dem Steuerfachwirt offen?

Befund: Der Abschluss verkürzt die geforderte Praxiszeit für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung.

Das Steuerberatungsgesetz sieht für Bewerber ohne einschlägiges Hochschulstudium eine mehrjährige praktische Tätigkeit vor der Zulassung vor. Wer die Prüfung zum Steuerfachwirt bestanden hat, kann diesen Weg auf einer kürzeren Praxiszeit antreten als ohne diese Qualifikation.

Die genauen Fristen und die Anrechnung regelt das Gesetz, und die Zulassung erteilt die zuständige Steuerberaterkammer. Vor der Planung sollte deshalb die konkrete Anrechnung mit der eigenen Kammer geklärt werden, weil der Werdegang im Einzelfall unterschiedlich bewertet wird. Nicht jeder strebt diesen Weg an, und das ist kein Nachteil.

Für wen lohnt sich die Fortbildung nicht?

Befund: Ohne veränderte Aufgaben nach der Prüfung verfällt die Qualifikation und erzeugt Abwanderung.

Wer die Prüfung besteht und anschließend dieselben Vorgänge zum selben Entgelt bearbeitet, hat Aufwand ohne Gegenleistung getragen. Die naheliegende Folge ist der Wechsel zu einem Arbeitgeber, der die Qualifikation nutzt.

Vor dem Start sollte deshalb verabredet sein, welche Mandate übernommen werden, welche Verantwortung hinzukommt und wie sich das auf die Vergütung auswirkt. Fehlt diese Zusage, ist die Fortbildung für den Arbeitgeber eine Investition in den Wettbewerb. Welche Verdienstentwicklung dabei realistisch ist, ordnet der Beitrag zum Gehalt des Steuerfachwirts ein, die Ausgangsqualifikation beschreibt der Beitrag zum Berufsbild der Steuerfachangestellten.