LKW-Transport beauftragen: von der Anfrage bis zur Haftung
Die Vergabe eines Lkw-Transports entscheidet sich nicht am Preis, sondern an der Vollständigkeit der Anfrage. Fehlen Angaben zu Maßen, Gewicht oder Zugänglichkeit, kalkuliert jede Spedition einen anderen Fall, und die Angebote werden unvergleichbar. Dieser Beitrag beschreibt, welche Angaben in eine Anfrage gehören, wie sich Angebote vergleichen lassen und welche Haftungsgrenzen im Schadensfall gelten.
Inhalt dieses Beitrags
- Welche Angaben gehören in eine Transportanfrage?
- Wie lassen sich Transportangebote sinnvoll vergleichen?
- Mit wem wird der Vertrag geschlossen?
- Welche Rolle spielt der Frachtbrief?
- Welche Fristen gelten bei Transportschäden?
- Wie hoch haftet ein Frachtführer im Schadensfall?
- Wann lohnt sich ein Rahmenvertrag statt Einzelbeauftragung?
Welche Angaben gehören in eine Transportanfrage?
Befund: Acht Angaben genügen für ein belastbares Angebot, fehlt eine davon, wird nachkalkuliert.
Erforderlich sind Start- und Zieladresse mit Postleitzahl, Art der Ware, Gewicht, Maße oder Palettenzahl, Verpackungsart, Wunschtermin, Angaben zur Zugänglichkeit an beiden Enden und Hinweise auf Besonderheiten wie Gefahrgut oder Temperaturführung.
Die Zugänglichkeit wird am häufigsten vergessen und verursacht die meisten Nachforderungen. Eine Rampe, ein Stapler vor Ort oder eine befahrbare Zufahrt verändern den Preis erheblich, weil sonst ein Fahrzeug mit Ladebordwand und zusätzliche Zeit eingeplant werden müssen. Wer eine Lieferung in eine Fußgängerzone mit Sperrzeiten vergibt, ohne das zu erwähnen, erhält ein Angebot, das nicht haltbar ist. Mit vollständigen Angaben lassen sich Angebote überhaupt erst vergleichen.
Wie lassen sich Transportangebote sinnvoll vergleichen?
Befund: Vergleichbar sind Angebote erst, wenn Leistungsumfang und Zuschläge in derselben Form ausgewiesen sind.
Die häufigste Falle ist ein niedriger Grundpreis mit später berechneten Zusatzleistungen. Ladebordwand, Avisierung, Zeitfenster, Etagenzustellung und Wartezeit tauchen in manchen Angeboten als Position auf, in anderen gar nicht.
Zu prüfen sind vier Punkte: ob der Preis die Zusatzleistungen enthält, welche Wartezeit kostenfrei ist, ab wann Standgeld anfällt und welche Versicherungsdeckung eingeschlossen ist. Die Grundlage der Kalkulation steht im Beitrag zur Berechnung von Transportkosten. Hinzu kommt die Frage, mit wem überhaupt kontrahiert wird, denn davon hängt die Haftung ab.
Mit wem wird der Vertrag geschlossen?
Befund: Der Vertragspartner ist entweder Frachtführer oder Spediteur, und das ändert die Haftungslage.
Ein Frachtvertrag nach Paragraf 407 HGB verpflichtet zur Beförderung, ein Speditionsvertrag nach Paragraf 453 HGB zur Besorgung der Versendung. Viele Unternehmen treten in beiden Rollen auf, je nach Auftrag.
Praktisch erkennbar wird die Rolle an der Auftragsbestätigung und an den einbezogenen Bedingungen. Werden die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen einbezogen, liegt regelmäßig ein Speditionsvertrag vor, und die Haftung ist der Höhe nach anders begrenzt als im gesetzlichen Frachtrecht. Wer hochwertige Güter versendet, sollte diesen Punkt vor Auftragserteilung klären, nicht danach. Die Rollenverteilung ordnet der Beitrag zu den Aufgaben einer Spedition ein. Unabhängig davon entsteht mit der Übernahme ein Dokument, das im Streitfall entscheidet.
Welche Rolle spielt der Frachtbrief?
Befund: Der Frachtbrief dokumentiert Übernahme, Zustand und Menge der Sendung und begründet Vermutungen.
Nach Paragraf 408 HGB kann jede Partei die Ausstellung eines Frachtbriefs verlangen. Er enthält Absender, Empfänger, Ort und Tag der Übernahme, Art und Menge des Gutes sowie Vermerke zu erkennbaren Mängeln der Verpackung.
Seine Bedeutung liegt in der Beweiswirkung. Ein Frachtbrief ohne Vorbehalt begründet die Vermutung, dass die Sendung in äußerlich ordnungsgemäßem Zustand übernommen wurde. Wer eine beschädigte Verpackung übergibt und keinen Vermerk aufnehmen lässt, trägt später die Beweislast. Im internationalen Verkehr tritt an diese Stelle der CMR-Frachtbrief. Dieselbe Sorgfalt gilt bei der Ablieferung, nur mit kürzeren Fristen.
Welche Fristen gelten bei Transportschäden?
Befund: Äußerlich erkennbare Schäden müssen bei der Ablieferung angezeigt werden, verdeckte binnen sieben Tagen.
Paragraf 438 HGB regelt die Schadensanzeige. Wird ein äußerlich erkennbarer Schaden nicht spätestens bei Ablieferung angezeigt, gilt die Vermutung, dass das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert wurde.
Für verdeckte Schäden läuft eine Frist von sieben Tagen ab Ablieferung, Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet. Die Anzeige muss den Schaden hinreichend deutlich bezeichnen, ein pauschaler Hinweis genügt nicht. Ansprüche aus der Beförderung verjähren nach Paragraf 439 HGB grundsätzlich in einem Jahr. Für die betriebliche Praxis folgt daraus eine klare Anweisung an die Warenannahme: Jede Sendung wird vor der Quittierung geprüft, und jede Auffälligkeit wird auf dem Ablieferbeleg vermerkt. Entschädigt wird allerdings nicht in voller Höhe.
Wie hoch haftet ein Frachtführer im Schadensfall?
Befund: Die gesetzliche Haftung ist auf 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm des Rohgewichts begrenzt.
Die Begrenzung ergibt sich aus Paragraf 431 HGB und gilt entsprechend im internationalen Verkehr nach der CMR. Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds, dessen Gegenwert sich täglich ändert.
Die praktische Folge wird häufig unterschätzt. Maßgeblich ist das Gewicht, nicht der Wert. Eine leichte, hochwertige Sendung ist damit nur zu einem Bruchteil ihres Wertes abgedeckt, eine schwere, geringwertige vollständig. Wer Elektronik, Messtechnik oder Musterteile versendet, schließt deshalb eine Transportversicherung ab oder vereinbart einen Wertnachweis mit höherer Haftung. Diese Entscheidung gehört in die Anfrage, nicht in die Schadensbearbeitung.
Wann lohnt sich ein Rahmenvertrag statt Einzelbeauftragung?
Befund: Der Rahmenvertrag lohnt ab regelmäßigen Sendungen auf wiederkehrenden Relationen.
Einzelaufträge sind sinnvoll bei unregelmäßigem Bedarf und wechselnden Zielen, weil dann der jeweils günstigste Anbieter gewählt werden kann. Der Aufwand je Vergabe ist allerdings hoch.
Ein Rahmenvertrag bringt feste Konditionen, verbindliche Reaktionszeiten und eine Spedition, die den Betrieb, die Rampenzeiten und die Ansprechpartner kennt. Verhandelbar wird er, sobald das Volumen der Spedition Planbarkeit verschafft, also bei wiederkehrenden Mengen auf festen Strecken. Wer seine Sendungsstruktur nicht kennt, kann nicht verhandeln. Eine Auswertung der letzten zwölf Monate nach Relation, Gewicht und Frequenz ist deshalb die Vorarbeit für jedes Gespräch.
